Berlin, 23.05.2024. Anlässlich der Feierlichkeiten zum 75-jährigen Bestehen des Grundgesetzes mahnt das Aktionsbündnis „Kinderrechte ins Grundgesetz“ Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag an, jetzt die Gelegenheit zu nutzen und die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen.
Mit der verfassungsrechtlichen Verankerung der Kinderrechte können Kinder in Deutschland besser geschützt sowie Staat und Gesellschaft stärker in die Verantwortung für das Kindeswohl genommen werden. Kinderrechte im Grundgesetz stärken die Rechte der Eltern zum Wohle ihrer Kinder und die Interessen von Familien in unserer alternden Gesellschaft, die Beteiligung der jungen Generation stärkt unsere Demokratie.
Prof. Dr. Sabine Andresen, Präsidentin des Kinderschutzbundes:
„Die UN-Kinderrechtskonvention gilt in Deutschland seit 1992. Trotzdem werden die Rechte von Kindern und Jugendlichen bei vielen wichtigen Entscheidungen von Politik, Verwaltung und Rechtsprechung zu wenig berücksichtigt. Auch deshalb haben sich SPD, Grüne und FDP in ihrem Koalitionsvertrag auf die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz verständigt. Dazu hören wir aber derzeit herzlich wenig. Es wäre wichtig, auch als Zeichen demokratischer Generationenverhältnisse, starke Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.“
Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerks:
„Bundestag und Bundesrat müssen endlich mit der Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz einen großen Schritt für eine kinderfreundlichere Gesellschaft machen. Es braucht im Grundgesetz einen eigenen Artikel für die Kinderrechte, die unabhängig von den Elternrechten und ohne mit ihnen in Konflikt zu geraten gegenüber dem Staat gelten. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Kinderrecht auf Beteiligung zu. Die Beteiligung von Kindern ist ein zentraler Wert einer demokratischen Gesellschaft. Das muss auch im Grundgesetz klar zum Ausdruck kommen.“
Georg Graf Waldersee, Vorsitzender UNICEF Deutschland: „Das Wohl des Kindes muss laut UN-Kinderrechtskonvention besonders berücksichtigt werden. Damit das in allen Fragen, die Kinder angehen, künftig wirklich der Fall ist, braucht es eine Klarstellung im Grundgesetz. Denn auch mehr als 30 Jahre nach dem Inkrafttreten der Konvention wissen zu wenige Entscheidungsträger in Gerichten oder Behörden in Deutschland von den völkerrechtlich vereinbarten Kinderrechten und wenden sie an.“
Sabine Walper, Präsidentin der Deutschen Liga für das Kind:
„Noch immer leben zu viele Kinder in Deutschland in Armut. Nach wie vor hängen die Chancen eines Kindes auf eine gute Bildung und Gesundheit zu stark von seiner sozialen Herkunft ab. Die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz wären ein wichtiger Schritt, um herkunftsbedingte Ungleichheiten endlich abzubauen, denn jedes Kind hat das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit und auf volle Entfaltung seiner Begabungen und Fähigkeiten.“
Seit 1994 setzt sich das Aktionsbündnis Kinderrechte – Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland – für die vollständige Umsetzung der Kinderrechte ein. In Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind fordert das Bündnis, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen und sieht dafür auch die große Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland auf seiner Seite. So hatten sich in einer repräsentativen Umfrage für den Kinderreport 2022 des Deutschen Kinderhilfswerkes 84 Prozent der Erwachsenen für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ausgesprochen, um die Interessen von Kindern und Jugendlichen in Zukunft besser zu berücksichtigen. Bei den befragten Kindern und Jugendlichen waren es sogar 94 Prozent.
Berlin, 30.04.2024. Anlässlich des heutigen Tags der gewaltfreien Erziehung macht der Kinderschutzbund auf psychische Gewalt im Sport aufmerksam. Denn die wird oftmals bagatellisiert oder gar nicht erst wahrgenommen.
„Sportvereine sollen Orte der Beziehung, der Talentförderung und der Motivation sein. Leider sind sie auch oftmals Orte, an denen Kinder und Jugendliche Demütigungen, Herabsetzungen oder übertriebenen Leistungsansprüchen ausgesetzt sind. Wir sind froh darüber, dass die meisten Spitzenverbände das Problem mittlerweile erkannt haben und Maßnahmen ergreifen, um gegenzusteuern“, so Prof. Dr. Sabine Andresen, Präsidentin des Kinderschutzbunds.
In einer Studie der Sporthochschule Köln aus dem Jahr 2022 gaben 63% der Befragten an, dass sie Formen psychischer Gewalt im Vereinssport erfahren haben. Das ist mit Abstand die häufigste Form der Gewalt und gleichzeitig jene Form, der öffentlich am wenigsten Bedeutung beigemessen wird.
„Noch immer herrscht in vielen Köpfen die Vorstellung vor, dass gute sportliche Leistungen nur mit Abwertung und Drill zu erreichen sind. Das zeigen auch immer wieder aufkommende Debatten um das schlechte Abschneiden deutscher Mannschaften bei Fußball- oder Leichtathletikmeisterschaften. Oftmals wird dort einer angeblich verweichlichten Jugend das Wort geredet, die nicht mehr bereit sei, sich zu schinden. Das müssen wir ändern“, so Andresen weiter.
Auf einer Fachtagung am 30.04.2024 wollen der Kinderschutzbund und die Deutsche Sportjugend über psychische Gewalt im Sport informieren und die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Häufigkeiten, Formen und Ausprägungen psychischer Gewalt im Sport einordnen. Mit Good-Practice-Beispielen aus der Sportpraxis möchte er Möglichkeiten aufzeigen, um psychischer Gewalt vorzubeugen und entgegenzuwirken und Raum für Austausch, Reflexion und die gemeinsame Suche nach Lösungen zu bieten.
Berlin, 06.02.2024. Anlässlich des heutigen Safer Internet Days macht der Kinderschutzbund auf die Gefahren von Cybergrooming aufmerksam. Gemeinsam mit dem Internet-ABC hat der Kinderschutzbund umfangreiches Material zur Aufklärung von Kindern, Jugendlichen, Fachkräften und Eltern entwickelt.
„Cybergrooming ist eine Form von sexualisierter Gewalt im Netz, die aber leider viel zu wenigen Menschen bekannt ist“, sagt Joachim Türk, Vizepräsident des Kinderschutzbunds. „Dabei passiert es täglich vielfach in deutschen Kinderzimmern: erwachsene Männer geben sich in Online-Games oder auf Social-Media-Plattformen als Gleichaltrige aus. Sie bahnen Kontakte zu Kindern an, bauen eine Beziehung auf und lassen sich schließlich explizite Fotos schicken, mit denen sie anschließend die Betroffenen unter Druck setzen. Nicht selten werden auch Treffen vereinbart, an denen es dann zu sexualisierter Gewalt kommt“, so Türk weiter.
Um pädagogische Fachkräfte, Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern über das Phänomen sowie die Strategien von Tätern aufzuklären, hat der Kinderschutzbund ein umfangreiches Materialpaket zusammengestellt. In einem Infoflyer für Eltern in zehn verschiedenen Sprachen und in Erklärvideos informiert der Verband und gibt Hinweise, wie sich Betroffene verhalten sollen.
„Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Teilhabe im Netz. Genauso haben sie das Recht auf Schutz im digitalen Raum. Gefahren und Risiken wie sexualisierte Gewalt im Netz nehmen leider zu. Zum Safer Internet Day wollen wir über eine dieser Gefahren aufklären“, sagt Joachim Türk.
Der Flyer sowie der animierte Erklärfilm für pädagogische Fachkräfte ist in Kooperation mit dem Internet-ABC entstanden und wurde gefördert durch die Deutsche Stiftung Engagement und Ehrenamt.
Das Expert*innenvideo ist in Kooperation mit Safe im Recht entstanden und wurde gefördert durch die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz.
Alle Materialien finden Sie unter www.kinderschutzbund.de/digitale-welt
Berlin, 02.12.2021. Die Kindergrundsicherung ist mit vielen zentralen Eckpunkten im Koalitionsvertrag sehr konkret verankert, dies bewertet das Bündnis Kindergrundsicherung als sehr gutes Signal. Sie muss nun schnell so umgesetzt werden, dass sie vor allem Kindern aus einkommensschwachen Familien zugutekommt. Die Kindergrundsicherung ist eine umfangreiche Reform, daher muss direkt zu Beginn der Legislatur mit der Arbeit begonnen werden. Bis zur Einführung muss der Sofortzuschlag für Kinder und Jugendliche in den ersten 100 Tagen umgesetzt werden.
„Im Koalitionsvertrag werden bereits viele wichtige Kriterien der Kindergrundsicherung konkret benannt, so dass wir zuversichtlich auf die Umsetzung in dieser Legislaturperiode blicken“, erklärt dazu Prof. Dr. Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes und Sprecher des Bündnis Kindergrundsicherung, „Für uns ist zentral, dass die Kindergrundsicherung existenzsichernd und sozial gerecht ausgestaltet ist, sprich: Die Höhe der Kindergrundsicherung muss die tatsächlichen kindlichen Bedarfe verlässlich abbilden und in ihrer Verteilungswirkung untere Einkommensbereiche gezielt besserstellen. Dafür darf das Steuerrecht nicht ausgeklammert werden, das wohlhabende Familien über Freibeträge privilegiert. Alle relevanten staatlichen Leistungen müssen harmonisiert werden! Hierzu sollte eine Kommission unter Beteiligung der Zivilgesellschaft Vorschläge zur Neuberechnung des Existenzminimums und der daraus folgenden Kindergrundsicherung erarbeiten. Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG wird seine Expertise dabei zur Verfügung stellen und den Umsetzungsprozess eng begleiten.“
Im Koalitionsvertrag sind zentrale Eckpunkte für eine Kindergrundsicherung benannt: die Bündelung einer Vielzahl von Leistungen (Kindergeld, Kinderzuschlag, Regelsatz SGB II/XII, Teile des Bildungs- und Teilhabepaketes), die einfache, unbürokratische und automatische Auszahlung, die Neuberechnung des soziokulturellen Existenzminimums sowie der perspektivische systematische Einbezug des steuerlichen Kinderfreibetrages. Bis zur Umsetzung der Kindergrundsicherung soll es einen Sofortzuschlag für Kinder geben, die Anspruch auf Leistungen gemäß SGB II, SGB XII oder Kinderzuschlag haben.
„Sobald die neue Regierung im Amt ist, muss sofort und intensiv an der Umsetzung der Kindergrundsicherung gearbeitet werden“, fordert Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes und Koordinator des Bündnisses. „Diese Reform berührt viele Rechtsbereiche, mehrere Ressorts sind beteiligt und viele Gutachten sind nötig, z. B. die Neuermittlung des kindlichen Existenzminimums oder zur Ausgestaltung der Schnittstelle zum Unterhaltsrecht. Deshalb muss zügig mit der Vorbereitung begonnen werden, damit die Kindergrundsicherung in dieser Legislatur Wirklichkeit werden kann. Kinderarmut ist immer noch ein akutes Problem, deshalb ist der angekündigte Sofortzuschlag dringend notwendig. Wir fordern die neue Bundesregierung auf, einen substanziellen Zuschlag in den ersten 100 Tagen umzusetzen“, so Hilgers weiter.
Berlin, 18.10.2021. Der Kinderschutzbund begrüßt die Zielsetzungen für Kinder und Jugendliche im Sondierungspapier. Starke Kinderrechte ins Grundgesetz, eine Kindergrundsicherung, ein Absenken des Wahlalters und familienpolitische Reformen zählten zu den Forderungen des Kinderschutzbunds. Jetzt fordert der Kinderschutzbund eine konsequente Umsetzung.
Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbunds: „Es wird dringend Zeit, dass die Kinder wirkungsvolle Rechte im Grundgesetz festgeschrieben bekommen. Dazu zählen die vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls und ein umfassendes Beteiligungsrecht. Die Belange von Kindern und Jugendlichen müssen endlich mit Priorität behandelt werden. Wir freuen uns, dass die Ampel-Parteien das Signal senden, hier aktiv zu werden. Auch falls sie am Ende keine verfassungsändernde Mehrheit haben sollten, wird das Anliegen positiv aufgegriffen und die Debatte fortgesetzt.“
Prof. Dr. Sabine Andresen, Vizepräsidentin des Kinderschutzbunds: „In vielen Studien hat sich gezeigt, dass sich Jugendliche von der Politik zu wenig gehört und berücksichtigt fühlen. Ein Absenken des Wahlalters ist – neben starken Kinderrechten – ein Schritt in die richtige Richtung.“ Im Sondierungspapier wurde die Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre festgelegt. „Eine Politik für Kinder und Jugendliche muss umfassende Beteiligungsmöglichkeiten schaffen und einen Beitrag dazu leisten, dass ihre Interessen und Bedarfe vorrangig Berücksichtigung finden“, so Sabine Andresen. Die zukünftige Regierung muss sich daran messen lassen.
Die geplante Kindergrundsicherung begrüßt der Präsident des Kinderschutzbunds, Heinz Hilgers, ausdrücklich: „Die Kindergrundsicherung ist ein wichtiger Baustein im Kampf gegen Kinderarmut. Eine Investition in die Zukunft, die sich lohnen wird!“ Im Sondierungspapier heißt es: „In einem Neustart der Familienförderung sollen bisherige Leistungen in einem eigenen Kindergrundsicherungsmodell gebündelt und automatisiert ausgezahlt werden, so dass sie ohne bürokratische Hürden bei den Kindern ankommen." |
Berlin/Viernheim, 20.09.2021. Am Weltkindertag macht der Kinderschutzbund bundesweit auf die Belange der Kinder aufmerksam. Dieses Jahr lautet das Motto „Kinder haben Armut nicht gewählt“.
Der Kinderschutzbund fordert mehr Entschlossenheit bei der Bekämpfung von Kinderarmut. „Nach der UN-Kinderrechtskonvention haben alle Kinder das Recht auf ein Aufwachsen in sozialer Sicherheit. Die staatliche Gemeinschaft muss diese Sicherheit geben können“, heißt es in einer Resolution, die der Kinderschutzbund Anfang September einstimmig beschlossen hat. Darin wird eine Gesamtstrategie gegen Kinderarmut gefordert. Besonders wichtig: die Forderung nach einem Investitionspaket „Kinder-Infrastruktur“ sowie die Kindergrundsicherung. Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbunds: „Wir nehmen seitens der Politik ein gestiegenes Bewusstsein für das Problem Kinderarmut wahr. Das reicht aber nicht, es müssen Taten folgen! Wir erwarten, dass in der nächsten Legislaturperiode eine auskömmliche Kindergrundsicherung eingeführt wird. Es ist höchste Zeit.“
Angelina Bähr, 1. Vorsitzende des OV Viernheim: „Wir erleben oft Vorurteile gegenüber Familien, die in Armut leben. Unsere Erfahrungen aus der Praxis zeigen aber, dass die Eltern nur das Beste für ihre Kinder wollen. Alle Menschen und vor allem Kinder verdienen es mir Respekt und Wertschätzung behandelt zu werden.“ Im Hinblick auf die Bundestagswahl appelliert der Kinderschutzbund die Interessen und Bedürfnisse der Kinder mitzudenken. „Auch bei uns im Kreis Bergstraße sind viele Kinder von Armut betroffen und leiden unter den Folgen. Das muss sich ändern“, fordert Angelina Bähr. Bundesweit lebt jedes fünfte Kind in Armut.
Berlin, 25.06.2021. Der Stellenwert von Kindern und Jugendlichen in Politik und Gesellschaft soll nach den enttäuschenden Erfahrungen in den letzten Jahrenperspektivisch verbessert werden. Deshalb fordert der Kinderschutzbund eine Enquete-Kommissionim Bundestag, um die Belange der Kinder und Jugendlichen in Zukunft stärker zu berücksichtigen.
„In der Corona-Krise waren die Kinder die großen Verlierer. Sie mussten ständig die Erfahrung machen, dass die Bedürfnisse der Erwachsenen von der Politik stärker berücksichtigt wurden als ihre eigenen“, sagt Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbunds. Hilgers weiter: „Der Bedarf von Kindern nach besonderer Förderung, Schutz und Teilhabe wurde nicht nur bei den Corona-Maßnahmen zu wenig anerkannt. Ein weiteres Beispiel sind die gescheiterten Verhandlungen um echte Kinderrechte ins Grundgesetz. Ebenso wie die lieblos geführte Diskussion um die Senkung des Wahlalters oder die Tatsache, dass Kinderarmut nicht konsequent bekämpft wird.“ Die Haltung von Politik und Gesellschaft muss sich verändern, um die Lage der Kinder und Jugendlichen zu verbessern. Deshalb fordert der Kinderschutzbund eine Enquete-Kommission für die nächste Legislaturperiode des Bundestags. In einer solchen Kommission müssten Expert*innen aus Wissenschaft und Praxis unter Einbindung von Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten.„Ziel dieser Enquete-Kommission soll es sein, die aktuelle Stellung der Kinder und ihrer Rechte in Deutschland aufzugreifen und zu bewerten. Am Ende wünschen wir uns Empfehlungen, wie die Stellung der Kinder in diesem Land gestärkt werden kann“, so Daniel Grein, Bundesgeschäftsführer des Kinderschutzbundes. Professorin Sabine Andresen, Vizepräsidentin des Kinderschutzbundes: „Gerade weil Kinder und Jugendliche durch die Maßnahmen der Pandemiebekämpfung so lange und stark beeinträchtigt waren, ist ein starkes Signal der Politik nötig. Aus den Erfahrungen lernen und über die Corona-Zeit hinaus die Belange der Kinder und Jugendlichen stärken, ist das Gebot der Stunde.“ Andresen war als Forscherin maßgeblich an den bundesweiten „Jugend und Corona“-Studien beteiligt, in denen die Lebenswirklichkeit von Kindern und Jugendlichen in der Corona-Zeit abgefragt wurde. Die Studien hatten gezeigt, dass sich junge Menschen von der Politik übergangen fühlen. Die Enquete-Kommission sollte daher eine stärkere Beteiligung von jungen Menschen mitdenken. |
Berlin, 08.06.2021. Der Kinderschutzbund zeigt sich enttäuscht über die gescheiterten Verhandlungen zu der Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz.
In der Corona-Krise hatte der Kinderschutzbund oft den Eindruck, dass Kinder in der Politik keine hohe Priorität haben. Dieser Eindruck setzt sich beim Umgang mit den Kinderrechten fort. „Ein deprimierendes Signal für Kinder und Familien in Deutschland“, findet der Präsident des Kinderschutzbunds, Heinz Hilgers.„Wir brauchen echte Kinderrechte im Grundgesetz. Zu echten Kinderrechten gehören Schutz, Förderung und Beteiligung von Kindern sowie der Vorrang des Kindeswohls“, sagt Heinz Hilgers dazu. Der Kinderschutzbund wird weiter für die Kinderrechte kämpfen. „Neben der Kindergrundsicherung ist die Aufnahme echter Kinderrechte ins Grundgesetz der wichtigste Wahlprüfstein für den Kinderschutzbund“, erklärt Bundesgeschäftsführer Daniel Grein.
Der Kinderschutzbund erwartet, dass eine zukünftige Regierung im Koalitionsvertrag festhält, dass echte Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden.Dass das möglich ist zeigen zwei Bundesländer: „Hessen hat nach einem überragenden Ergebnis einer Volksabstimmung ein gutes Beispiel abgegeben. Und erst kürzlich hat Bremen gezeigt, dass ernstgemeinte Kinderrechte in der Landesverfassung erreichbar sind“, so Heinz Hilgers.
Berlin, 30.04.2021. Anlässlich des Tags der gewaltfreien Erziehung macht der Kinderschutzbund auf die prekäre Lage vieler Kinder während der Corona-Krise aufmerksam.
Dazu erklärt Ekin Deligöz, Vizepräsidentin des Kinderschutzbundes: "Das vergangene Jahr war für Familien kein einfaches. Und nach allem, was wir absehen können, werden auch die kommenden Wochen geprägt sein von Schul- und Kitaschließungen und von Isolierung im eigenen Haushalt. Für einige Kinder aber ist das eigene Zuhause kein sicherer Ort."
Laut einer Studie des Universitätsklinikums Ulm hält nach wie vor jede*r Sechst eine Ohrfeige für angebracht. Ganze 42 Prozent halten einen "Klaps auf den Po" nach wie vor für ein zulässiges Mittel in der Kindererziehung. Dafür, dass Demütigungen, Liebesentzug und Herabsetzungen Formen der Gewalt sind, gibt es bislang nur wenig Bewusstsein.*
Der Bundesverband des Kinderschutzbundes widmet sich diesen Fragen in diesem Jahr bei einer digitalen Fachtagung. Mit Vorträgen unter anderem von Professor Jörg Fegert (Kinder- und Jugendpsychiater am Universitätsklinikum Ulm) und Professorin Sabine Andresen (Vizepräsidentin des DKSB, Universität Frankfurt/Main) wird die Situation von Kindern und Jugendlichen im Kontext ihres Rechts auf gewaltfreie Erziehung beleuchtet.
Friedberg/Berlin, 25.03.2021. Ein breites Bündnis von mehr als 100 Organisationen fordert in einem gemeinsamen Appell die Bundestagsfraktionen und die Bundesländer auf, sich bis zur Sommerpause auf ein Gesetz zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz zu einigen, das den Ansprüchen der UN-Kinderrechtskonvention gerecht wird.
Kinderschutzbund-Präsident Heinz Hilgers: „Der aktuell vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung ist für uns nicht akzeptabel. Kommt die Grundgesetzänderung in der vorgeschlagenen Form, bedeutet das eine Verschlechterung der Rechtsstellung der Kinder in unserem Land. Der Gesetzentwurf fällt hinter die EU-Grundrechtecharta, die UN-Kinderrechtkonvention sowie die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zurück.“
Die Landesvorsitzende des Kinderschutzbundes in Hessen Verone Schöninger fügt hinzu: „Mit der Änderung der Hessischen Landesverfassung haben wir in Hessen starke Formulierungen zur Stärkung der Rechte der Kinder gefunden – diese gilt es nun auch auf Bundesebene im Grundgesetz umzusetzen. Für die konkrete Kinderschutzarbeit in Hessen brauchen wir jetzt auch echte Kinderrechte im Grundgesetz. Kindern darf nicht nur rechtliches Gehör zustehen. Sie brauchen umfassende Beteiligungsrechte. Wer Kinder wirksam schützen möchte, für den muss das Kindeswohl ein vorrangig zu berücksichtigender Gesichtspunkt sein. Und für eine kinderfreundliche Gesellschaft brauchen wir eine Verpflichtung des Staates, für kindgerechte Lebensbedingungen Sorge zu tragen. Das alles wird durch den Vorschlag der Bundesregierung nicht eingelöst“
Der gemeinsame Appell „Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“ mit einer Liste aller unterzeichnenden Organisationen kann hier heruntergeladen werden.